Basstoelpel auf der Insel Noss © Martin Zwick

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Online-Streitbeilegung gemäß Art.14 Abs.1 ODRVO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http:ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

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Verkauf von Reiseschutzversicherungen

Durch Umsetzung der Europäischen Richtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) gelten seit dem 23.02.2018 neue Regeln für den Verkauf von Reiseschutz. Um europaweit einen einheitlichen Verbraucherschutz zu garantieren, müssen alle nebenberuflichen Vermittler, wie z.B. Reisebüros und Veranstalter, Auflagen erfüllen, um Reiseschutz zu Ihrem Hauptprodukt verkaufen zu dürfen.

1. Bei Neuabschlüssen von Jahres-Versicherungen entfällt die Begrenzung auf 5 Jahre: Ein Jahres-Reiseschutz-Vertrag, der ab dem 23.02.2018 abgeschlossen wird, ist gültig, bis der Versicherungsnehmer oder die ERV ihn kündigt.

2. Legitimation des Vermittlers: Nach neuer Gesetzeslage hat ein nebenberuflicher Vermittler dem Kunden vor Abschluss der Versicherung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
- Name und Anschrift des Vermittlers
- Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann)

Sollten Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung Anlass zur Beschwerde haben, so können Sie sich an diese außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsstelle wenden:

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: https://www.versicherungsombudsmann.de


Quelle u.a.: www.e-Recht24.de


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